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Teilnahmebedingungen Winterthurer Frauenlauf

Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer*innen jeder Disziplin (5 km, 10 km) des Winterthurer Frauenlauf. Die Teilnahmebedingungen regeln das durch die Anmeldung zustande kommende Rechtsverhältnis zwischen Teilnehmer*in und Veranstalter und sind in der jeweils veröffentlichten Version gültig.
Als Veranstalter tritt die W2 Event & Concept AG auf. Es gilt Ruggell als Gerichtsstand.

Wettkampfbedingungen

Am Lauf dürfen alle Personen teilnehmen, die sich beim Veranstalter ordnungsgemäß angemeldet haben. Bei nicht-teilnahmeberechtigten Personen kommt kein Vertrag zustande.Die Teilnahme an den Bewerben unter Verwendung von anderen Sportgeräten ist nicht gestattet. Sportgeräte jeglicher Art, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer*innen oder Besucher*innen der Veranstaltung beeinträchtigen können, sind bei der Teilnahme der Veranstaltung nicht zugelassen. Dazu gehören z.B.  Inline Skates, Fahrräder. Das Begleiten auf Fahrrädern sowie die Mitnahme von Tieren ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.
Die Benutzung von Nordic Walking Stöcken ist nur in den vorgesehenen Nordic Walking Startblöcken möglich. Alle Teilnehmer*innen des Nordic Walking Bewerbes müssen den offiziellen Regeln folgen (siehe Nordic Walking Regeln). Eine Nordic Walking Teilnahme ist nur mit Nordic Walking Stöcken möglich!Die vom Veranstalter zugewiesene Startblockeinteilung (lt. Startnummer) ist einzuhalten. Die persönliche offizielle Startnummer darf nicht weitergegeben, verändert (verkleinert, gefaltet, überklebt, etc.) oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht werden. Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen. Falls die Startnummer an eine*n Teilnehmer*in weitergegeben wird, wird diese*r disqualifiziert.Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer*innen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Ausschluss der betreffenden Person von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.Der Veranstalter, sein entsprechend kenntlich gemachtes Personal bzw. die Mitarbeiter des von ihm beauftragten medizinischen Dienstes sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutze der Teilnehmer*innen diesen auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.Bei allen Bewerben erfolgt die Zeitnehmung durch die Firma RaceResult Austria.Ohne Chip gibt es keine Zeitnehmung. Ohne Zeitnehmung ist keine Einzel- und/oder Teamwertung möglich. Ausnahmen sind der Tigerli Run und der Girls & Boys Run.Die Veranstaltung und die Bewerbe finden bei jedem Wetter statt.
Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei „Gefahr im Verzug“ (z.B. Unwetter, höhere Gewalt, Terror, Epidemien, etc.) die Bewerbe ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung der Nenngebühr vorzeitig abzubrechen oder abzusagen.Teilnahmeberechtigt sind am Hauptbewerb (5 km und 10 km) ausschließlich Frauen. Beim Tigerli Run und beim Girls & Boys Run können Mädchen und Jungen teilnehmen

Organisatorisches

Anmeldungen können nur über das Online Anmeldesystem
unter www.winterthurer-frauenlauf.ch erfolgen. Anmeldungen per E-Mail oder Telefon werden nicht entgegengenommen. Das Online Anmeldesystem ist bis zum 16. Juni 2023 geöffnet. Nach der Schliessung ist kein Online Anmeldung mehr möglich. Im Anschluss können Anmeldungen nur mehr persönlich vor Ort erfolgen (18. Juni 2023).Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Verhinderung jeglicher Art bzw. Nichtteilnahme ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Nenngebühr. Eine Ummeldung auf einen anderen Namen oder auf einen anderen Bewerb ist nicht möglich. Eine Stornierung deines Startplatzes ist nur mit Rücktrittversicherung möglich.
Der Veranstalter behält sich vor, die Zahl der Teilnehmer*innen aus organisatorischen Gründen im eigenen Ermessen zu beschränken. Anmeldungen, die das definierte Limit überschreiten, können vom Veranstalter abgelehnt werden. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum.Nach dem Voranmeldeschluss erhält jede*r Teilnehmer*in eine Anmeldebestätigung via E-Mail zugesandt. Die Abholung der Startunterlagen ist nur unter Vorlage der Anmeldebestätigung und/oder eines amtlichen Lichtbildausweises möglich. Ohne Akzeptierung der Teilnahmebedingungen ist der Teilnehmer nicht berechtigt am „Winterthurer Frauenlauf 2023“ teilzunehmen. Startgebühr wird nicht rückerstattet. Der Veranstalter ist berechtigt Teilnehmer*innen zu disqualifizieren bzw.
von der Veranstaltung auszuschliessen, welche bei der Anmeldung wissentlich falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben, die für die Bewertung ihrer sportlichen Leistung relevant sind, und/oder einer Sperre durch einen nationalen oder internationalen Verband bzw. der NADA oder WADA unterliegen, und/oder gegen das zu diesem Zeitpunkt gültige Anti-Doping-Gesetz verstoßen.Bei Benutzung der Duschen gilt die offizielle Hausordnung der Betriebsstätte.

Haftungsausschluss

Mit der Anmeldung für den Winterthurer Frauenlauf erkennt jede*r Teilnehmer*in den Haftungsausschluss des Veranstalters bzw. der Organisatoren für Schäden jeder Art an. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt nicht für grob fahrlässige oder herbeigeführte Schäden. Der/die Teilnehmer*in nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil und bestätigt die im Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände (ernsthafte Verletzungen, bis hin zu tödlichen Unfällen und Eigentumsbeschädigungen), auf eigene Verantwortung und Risiko teilzunehmen.
Ist der Veranstalter aufgrund behördlicher Anordnung, aus Sicherheitsgründen oder in Fällen höherer Gewalt (Unwetter, Terror, Epidemien, …) verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber des/der Teilnehmer*in.Muss die Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung in Zusammenhang mit dem Coronavirus abgesagt oder angepasst werden, besteht für den Veranstalter keinerlei Schadensersatzpflicht. Das Startgeld wird somit nicht rücküberwiesen.Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die von den Teilnehmern verlorenen Wertgegenstände, das Verlustrisiko tragen die Teilnehmer*innen selbst. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die von dem/den Teilnehmer*innen bei der vom Veranstalter angebotenen Wertgegenstadtabgabe, das Verlustrisiko tragen die Teilnehmer*innen selbst.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken und die medizinische Eignung des*der Teilnehmer*in im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Bewerb des „Winterthurer Frauenlauf“. Die Verantwortung zur vorherigen ärztlichen Überprüfung ihres Gesundheitszustandes obliegt jedem Teilnehmer selbst. Der/die Teilnehmer*in trägt die volle persönliche Verantwortung für seinen Gesundheitszustand. Eine Unfall- /Haftpflichtversicherung wird allen Teilnehmer*innen dringend empfohlen.

Persönliche Daten

Mit der Anmeldung erklärt sich jede*r Teilnehmer*in mit der maschinellen Speicherung der angegebenen personenbezogenen und zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einverstanden.Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer*in einverstanden, dass Teile (Name, Vorname, Jahrgang, Nationalität, Team/Verein, Strecke und Zeit) der personenbezogenen Daten in Starter- und Ergebnislisten im Internet, im offiziellen Ergebnisheft, in den Vorarlberger Nachrichten und durch Aushang am Veranstaltungsgelände veröffentlicht werden.
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme beim Winterthurer Frauenlauf gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des/der Teilnehmer*in können vom Veranstalter ohne Vergütungsanspruch in Rundfunk und Fernsehen, Printmedien, Internet, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen - Filme, Videokassetten etc. genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung erklärt sich der*die Teilnehmer*in damit einverstanden, dass diese zu werblichen Zwecken und Informationen ausschließlich von W2 Event & Concept AG verwendet wird. Mit der Anmeldung erklärt sich der*die Teilnehmer*in somit auch einverstanden, den Newsletter zu erhalten. Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer*in mit der Zusendung von Informationen per Post und E-Mail durch den Veranstalter einverstanden.
Mit Abschluss der bei der Anmeldung angebotenen Rücktrittsversicherung der raceResult GmbH erklärt sich der/die Teilnehmer*in mit der Weitergabe der personenbezogenen Daten an das Versicherungsunternehmen RaceResult Austria einverstanden. Die Rücktrittsversicherung gilt im Krankheitsfall (Krankheit, Verletzung, Unfall) unter Vorlage eins ärztlichen Attests wird dem/der Teilnehmer*in die Startgebühr zurückerstattet. Das ärztliche Attest, inklusive der Bankdaten müssen für die Rücküberweisung an folgende E-Mailadresse gesendet werden info@winterthurer-frauenlauf.ch

Bedingungen für den einmaligen Lastschrift-Einzugsverkehr

Die vom Konto abzubuchenden Beträge unterliegen keiner betragsmäßigen Beschränkung. Die kontoführende Bank ist berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. In diesem Fall wird der Zahlungsempfänger verständigt. Teilzahlungen sind nicht zu leisten.Die kontoführende Bank ist berechtigt, diesen Auftrag nicht mehr durchzuführen, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. In einem solchen Fall wird der Zahlungsempfänger verständigt.
Durch die Weitergabe dieses Auftrages an den Zahlungsempfänger entsteht für die kontoführende Bank keine Haftung. Der Auftraggeber kann gegenüber der kontoführenden Bank keine Einwendungen gegen Belastungen, die im Rahmen dieses Auftrages erfolgen, geltend machen.Einwendungen, die sich auf das der Lastschrift zugrunde liegende Rechtsgeschäft beziehen, sind zwischen dem Auftraggeber und dem Zahlungsempfänger direkt zu regeln. Dieser Auftrag ist widerrufbar.
Ein Widerruf des Auftrages gilt ab dem Zeitpunkt des Eingangs bei der kontoführenden Bank. Der Auftraggeber hat den Zahlungsempfänger gleichzeitig zu benachrichtigen.Im Übrigen gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen" in der letztgültigen Fassung. Bei Nichtteilnahme kann das Startgeld nicht rückerstattet werden.Mit der Anmeldung für den „Winterthurer Frauenlauf“ gibt es keine Möglichkeit der Rücküberweisung.

Auskunft und Service

Gerne steht unser Organisationsteam für Anfragen per E-Mail zur Verfügung.
W2 Event & Concept AG
Industriering 3
9491 Ruggell
Fürstentum Liechtenstein
info@winterthurer-frauenlauf.ch
Stand Juni 2022 – Änderungen möglich